Sanierung und Restrukturierung im Mittelstand: Turnaround, StaRUG und Eigenverwaltung

Titelgrafik Sanierung und Restrukturierung in Schwarz, Weiß und Grün

Ein Turnaround gelingt, wenn drei Dinge zusammenkommen: früh erkannte Warnsignale, eine gesicherte Liquidität und jemand, der die Sanierung nicht nur plant, sondern führt. Die rechtlichen Werkzeuge – vom StaRUG bis zur Eigenverwaltung – helfen dabei. Sie ersetzen aber keine Führung.

Ich bin Lars Otto, Interim Manager und Sanierungsberater – mit Sitz in Stuttgart und im Einsatz in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Seit 2018 arbeite ich in Sanierungen und Restrukturierungen von Unternehmen mit zehn bis 480 Mitarbeitenden. Ich habe ein Unternehmen in Eigenverwaltung geführt und dabei eng mit dem Sachwalter zusammengearbeitet. Davor habe ich 25 Jahre selbst Unternehmen geführt – und weiß, wie sich eine Krise von innen anfühlt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. In jeder Krise gehört ein erfahrener Sanierungs- oder Insolvenzrechtler mit an den Tisch.

Wie eine Unternehmenskrise verläuft

Krisen kommen selten über Nacht. Sie verlaufen typischerweise in Stufen:

  1. Strategische Krise: Das Geschäftsmodell verliert an Kraft – Märkte verschieben sich, Wettbewerber sind schneller, Kunden wandern ab.
  2. Ertragskrise: Umsatz und Marge sinken, Verluste entstehen, das Eigenkapital schmilzt.
  3. Liquiditätskrise: Rechnungen werden später bezahlt, Kreditlinien sind ausgeschöpft, Lieferanten verlangen Vorkasse.
  4. Insolvenzreife: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung liegen vor – jetzt gelten harte gesetzliche Pflichten.

Je früher Sie eingreifen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. In der strategischen Krise genügen oft Kurskorrekturen. In der Liquiditätskrise zählt jede Woche.

Warnsignale, die Sie ernst nehmen sollten

  • Die Liquiditätsvorschau reicht nur noch wenige Wochen – oder es gibt gar keine.
  • Kontokorrentlinien sind dauerhaft ausgeschöpft.
  • Lieferanten kürzen Zahlungsziele oder verlangen Sicherheiten.
  • Banken fordern zusätzliche Unterlagen, Covenants werden gerissen.
  • Steuern und Sozialabgaben werden gestundet oder verspätet gezahlt.
  • Schlüsselpersonen kündigen, die Stimmung kippt.
  • Die Geschäftsführung ist mit Tagesfeuerwehr beschäftigt und kommt nicht mehr zur Steuerung.

Seit 2021 sind Geschäftsleiter nach dem StaRUG ausdrücklich verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu beobachten und gegenzusteuern (Krisenfrüherkennung, § 1 StaRUG). Wegsehen ist also keine Option.

Wie ein solches Frühwarnsystem aufgebaut ist, steht auf der Seite StaRUG-Compliance & Krisenfrüherkennung. Mehr zu den Frühindikatoren im Beitrag Fünf Signale für Liquiditätsengpässe erkennen.

Die ersten 30 Tage: Kontrolle vor Konzept

In der akuten Krise gilt eine einfache Reihenfolge: erst stabilisieren, dann sanieren, dann neu ausrichten.

Woche 1 – Transparenz:

  • Rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung aufsetzen, täglich aktualisieren
  • Insolvenzrechtliche Lage prüfen lassen (Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Fristen)
  • Alle Zahlungen über eine Freigabestelle steuern

Woche 2 – Sofortmaßnahmen:

  • Forderungen konsequent einziehen, Lagerbestände abbauen
  • Ausgaben ohne direkten Beitrag zum Überleben stoppen
  • Gespräche mit Hausbank, Kreditversicherern und wichtigsten Lieferanten führen – offen und mit Zahlen

Woche 3 und 4 – Richtung:

  • Ursachen der Krise klar benennen
  • Entscheidung über den Sanierungsweg: außergerichtlich, StaRUG oder Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Kommunikationsplan für Belegschaft, Kunden und Partner

Wer diese Phase führt, braucht Vollmachten. Deshalb übernehme ich in Krisenmandaten häufig die Rolle des Interim CRO (Chief Restructuring Officer) oder des Interim-Geschäftsführers.

Die Sanierungswege im Überblick

Weg Wann geeignet Kern Öffentlichkeit
Außergerichtliche Sanierung Krise erkannt, Zahlungsfähigkeit gegeben, Gläubiger kooperativ Operative Maßnahmen, Einigung mit Banken und Lieferanten Nicht öffentlich
StaRUG-Restrukturierung Drohende Zahlungsunfähigkeit, einzelne Gläubiger blockieren Restrukturierungsplan, Mehrheitsentscheidung der Gläubigergruppen Grundsätzlich nicht öffentlich
Sanierungsmoderation (StaRUG) Einigung mit wenigen Gläubigern soll moderiert werden Gerichtlich bestellter Moderator, Sanierungsvergleich Nicht öffentlich
Schutzschirmverfahren Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Sanierung aussichtsreich Bis zu drei Monate Zeit für einen Insolvenzplan unter gerichtlichem Schutz Öffentlich
Insolvenz in Eigenverwaltung Insolvenzgrund liegt vor, Geschäftsleitung soll im Amt bleiben Geschäftsführung bleibt am Ruder, ein Sachwalter überwacht Öffentlich
Regelinsolvenz Eigenverwaltung nicht möglich oder nicht sinnvoll Insolvenzverwalter übernimmt Öffentlich

StaRUG – das Werkzeug vor der Insolvenz

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gilt seit dem 1. Januar 2021. Es richtet sich an Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, die aber noch nicht insolvent sind. Kernstück ist der Restrukturierungsplan: Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt, und ein Plan kann auch gegen einzelne Blockierer durchgesetzt werden, wenn in jeder Gruppe mindestens 75 Prozent der Stimmrechte zustimmen – unter bestimmten Voraussetzungen sogar gruppenübergreifend. Eine gerichtliche Stabilisierungsanordnung kann Vollstreckungen vorübergehend stoppen.

Wichtig: Das StaRUG verlangt eine sorgfältige Vorbereitung – belastbare Zahlen, eine Fortführungsprognose und einen Plan, der die Gläubiger besser stellt als die Alternative. Details im Beitrag StaRUG oder Insolvenzverfahren vergleichen.

Eigenverwaltung – sanieren unter gerichtlichem Schutz

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht, statt selbst zu führen. Das erhält Know-how und Kundenbeziehungen – vorausgesetzt, die Geschäftsleitung ist erfahren und glaubwürdig. Genau hier holen Unternehmen häufig einen Sanierungsgeschäftsführer oder CRO an Bord, der Erfahrung mit Verfahren, Gerichten und Gläubigerausschüssen mitbringt.

Aus eigener Erfahrung: Die Zusammenarbeit mit dem Sachwalter funktioniert dann gut, wenn Zahlen täglich stimmen, Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind und niemand überrascht wird.

Die Pflichten nicht vergessen

Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, müssen Geschäftsführer einer GmbH ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen – spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO). Deshalb gehört die insolvenzrechtliche Prüfung an den Anfang jedes Krisenmandats.

Operative Sanierung: Wo das Geld wirklich liegt

Rechtliche Verfahren schaffen Zeit. Das Ergebnis kommt aus dem operativen Geschäft:

  • Liquidität: Working Capital senken – Forderungen, Bestände, Zahlungsziele.
  • Kosten: Sachkosten, Verträge, Standorte, Fuhrpark, IT. Keine Rasenmäher-Kürzungen, sondern gezielte Entscheidungen.
  • Ertrag: Preise anpassen, unrentable Kunden, Produkte und Standorte bereinigen.
  • Organisation: klare Verantwortungen, kurze Entscheidungswege, wöchentliche Steuerung mit wenigen Kennzahlen.
  • Portfolio: Teilbereiche verkaufen, schließen oder ausgliedern – geordnet und fair gegenüber den Mitarbeitenden. Ein Leitfaden dazu steht im Beitrag Geordnete Standortschließung.

Kommunikation entscheidet über das Tempo

In jeder Sanierung, die ich begleitet habe, war Kommunikation genauso wichtig wie Zahlen. Mitarbeitende wollen wissen, woran sie sind. Lieferanten wollen wissen, ob sie bezahlt werden. Banken wollen wissen, ob der Plan trägt.

Meine Regeln:

  • Ehrlich, früh und regelmäßig – Gerüchte sind teurer als schlechte Nachrichten.
  • Eine Stimme nach außen – abgestimmte Botschaften, feste Ansprechpartner.
  • Zusagen nur, wenn sie gehalten werden können.

Nach der Stabilisierung: Neuausrichtung

Ein Turnaround ist erst geschafft, wenn das Unternehmen wieder aus eigener Kraft wächst. Dazu gehören eine überarbeitete Strategie, eine tragfähige Finanzierung und eine Führung, die das neue Modell dauerhaft trägt. Oft ist das der Moment für eine geordnete Übergabe an ein neues Management – oder für einen Verkauf aus einer Position der Stärke. Wie es danach mit Wachstum weitergeht, steht auf der Seite Skalierung & Wachstum.

Wer hilft in der Krise?

Eine Sanierung braucht mehrere Rollen:

  • Sanierungs- oder Insolvenzrechtler: rechtliche Bewertung, Anträge, Pläne.
  • Sanierungsgutachter: Sanierungskonzept, häufig nach dem Standard IDW S 6. Mehr dazu im Beitrag Wer erstellt Sanierungsgutachten?
  • Interim Manager / CRO: operative Führung der Sanierung.
  • Finanzierer und Fördermittelberater: Überbrückung und Neuausrichtung.

Ich arbeite mit einem festen Partnernetzwerk zusammen – unter anderem für Risikomanagement und StaRUG-Compliance, Vertrieb, Insolvenzberatung, Fördermittel und Coaching. Sie bekommen damit eine Ansprechperson und ein eingespieltes Team.

Häufige Fragen zu Sanierung und Restrukturierung

Wann ist der richtige Zeitpunkt, externe Hilfe zu holen?

Sobald die Liquiditätsvorschau weniger als drei Monate Luft zeigt oder die Bank nervös wird. Wer früher kommt, hat mehr Optionen.

Was macht ein Interim CRO?

Er verantwortet die Sanierung: Liquiditätssteuerung, Maßnahmenumsetzung, Kommunikation mit Banken, Gläubigern, Gericht und Sachwalter. Die bestehende Geschäftsführung kann im Amt bleiben und sich auf Kunden und Produkt konzentrieren.

Ist ein StaRUG-Verfahren öffentlich?

Grundsätzlich nein. Anders als ein Insolvenzverfahren wird es nur öffentlich bekannt gemacht, wenn das Unternehmen dies beantragt.

Kann ein Unternehmen in der Insolvenz weiterarbeiten?

Ja. In der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren läuft der Geschäftsbetrieb weiter, und die Geschäftsführung bleibt im Amt. Ziel ist der Erhalt des Unternehmens über einen Insolvenzplan.

Wie lange dauert ein Turnaround?

Die Stabilisierung dauert meist Wochen bis wenige Monate, die vollständige Neuausrichtung ein bis zwei Jahre.

Arbeiten Sie deutschlandweit?

Ja. Ich übernehme Sanierungsmandate in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz – vor Ort, wo es nötig ist.

Die Lage ist ernst? Dann zählt die Zeit.

Rufen Sie mich an. Im vertraulichen Erstgespräch schauen wir auf Liquidität, Fristen und Optionen – und Sie wissen danach, welche nächsten Schritte jetzt nötig sind.

Lars Otto – Der Lösungsmacher
E-Mail: lars.otto@ai-live.info · Telefon: +49 171 3607424