Die eine Rechnung, die Sie nicht schieben dürfen
Warum die Sozialversicherungsbeiträge im Liquiditätsengpass Chefsache sind und wie das Insolvenzgeld Luft verschafft
Wenn das Geld knapp wird, fängt jeder Unternehmer an zu sortieren. Der Lieferant wartet eine Woche. Die Leasingrate rutscht in den nächsten Monat. Die Miete geht am Fünften raus statt am Ersten. Das ist kein Leichtsinn, das ist Liquiditätsmanagement. Ich habe das in meinen Mandaten unzählige Male erlebt und oft genau so mitgetragen.
Eine Position gehört aber nicht auf diese Liste. Und erstaunlich viele Geschäftsführer wissen das nicht.
Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
Das ist der Teil, den Sie vom Bruttolohn Ihrer Mitarbeiter einbehalten und an die Krankenkasse weiterleiten. Dieses Geld war nie Ihres. Sie verwalten es nur. Wer es nicht abführt, erfüllt den Tatbestand des § 266a Strafgesetzbuch. Das ist keine Ordnungswidrigkeit und kein Säumniszuschlag. Das ist eine Straftat, und sie trifft den Geschäftsführer persönlich.
Warum dieser Punkt so gefährlich ist
Erstens: Sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Die Haftung hängt an Ihnen als Person, nicht an der GmbH. Sie verschwindet auch im Insolvenzverfahren nicht, und eine Restschuldbefreiung hilft Ihnen hier in der Regel nicht weiter.
Zweitens: Die Pflicht entsteht nicht erst, wenn die Krankenkasse mahnt oder pfändet. Sie entsteht am Fälligkeitstag. Das ist der drittletzte Bankarbeitstag des laufenden Monats. Wer an diesem Tag nicht zahlt, ist schon mittendrin.
Und noch ein Punkt, der gern übersehen wird: Für die einbehaltene Lohnsteuer gilt Ähnliches. Auch hier haftet der Geschäftsführer persönlich.
Für die Praxis heißt das: Der Monat, in dem Sie die Gehälter zum ersten Mal nicht voll decken können, ist nicht der Monat, in dem Sie anfangen sollten, nach Lösungen zu suchen. Dann läuft die Uhr längst.
Die gute Nachricht: Es gibt Instrumente. Und sie sind besser als ihr Ruf.
Viele Unternehmer verbinden das Wort Insolvenz mit dem Ende. In meiner Erfahrung ist es oft der Anfang einer geordneten Sanierung, vor allem in Eigenverwaltung. Ein zentrales Werkzeug dabei ist das Insolvenzgeld.
So funktioniert das Insolvenzgeld
Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Nettolöhne Ihrer Mitarbeiter für bis zu drei Monate vor dem Insolvenzereignis ab. Den Antrag stellen die Mitarbeiter selbst, in der Praxis koordiniert über das Unternehmen und den Verwalter. Die Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum übernimmt ebenfalls die Agentur.
Wichtig: Insolvenzgeld gibt es nur im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren. Es ist kein Kredit für die Zeit davor, sondern ein Werkzeug für den geordneten Weg hinein.
Die Vorfinanzierung: Ihre Leute bekommen pünktlich ihr Geld
Damit niemand drei Monate auf sein Gehalt warten muss, wird das Insolvenzgeld vorfinanziert. Eine Bank kauft die Lohnansprüche der Mitarbeiter an und zahlt die Gehälter pünktlich aus. Die Agentur für Arbeit erstattet der Bank später das Insolvenzgeld.
Dafür braucht es die Zustimmung der Agentur für Arbeit. Die gibt es, wenn eine nachvollziehbare Prognose zeigt, dass ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze erhalten bleiben kann. Die Bank will außerdem sehen: ein gestellter Insolvenzantrag, ein eingesetzter vorläufiger Verwalter oder Sachwalter und ein glaubwürdiges Fortführungskonzept.
Das Ergebnis: Ihre Mitarbeiter bleiben an Bord, die Lohnkosten sind für einige Wochen aus der Liquidität raus, und Sie gewinnen genau die Luft, die Sie für die Sanierung brauchen. Viele Verfahren, die am Ende erfolgreich waren, haben genau hier angefangen.
Woran Sie drei Monate vorher erkennen, dass der Lohnlauf eng wird
- Ihr Kontokorrent ist dauerhaft am Limit und nicht mehr nur zum Monatsende.
- Lieferanten verlangen Vorkasse oder kürzen Zahlungsziele.
- Sie stellen Stundungsanträge beim Finanzamt oder bei der Krankenkasse.
- Ihre Liquiditätsplanung reicht nicht mehr über vier Wochen hinaus oder existiert gar nicht.
- Sie schieben bereits mehrere Rechnungen gleichzeitig und verlieren den Überblick, was wann fällig ist.
Mein Rat: Führen Sie eine rollierende 13 Wochen Liquiditätsplanung. Sie zeigt Ihnen den Engpass, bevor er da ist. Und sie ist das erste Dokument, das jede Bank, jeder Verwalter und jedes Gericht sehen will.
Mein Fazit
Schieben ist erlaubt. Aber nicht alles. Wer die Sozialversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter zurückhält, riskiert sein Privatvermögen und ein Strafverfahren. Wer früh handelt, hat dagegen Werkzeuge, die Mitarbeiter, Unternehmen und Unternehmer schützen.
Der beste Zeitpunkt für das Gespräch ist nicht der Erste des Monats. Es ist jetzt.
Wenn Sie merken, dass es eng wird, melden Sie sich. Als Zuhörer, Denker, Sparringspartner und Umsetzer schauen wir gemeinsam, welcher Weg für Ihr Unternehmen der richtige ist.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.